Körperschaften öffentliches Recht
Auch Körperschaften öffentlichen Rechts unterliegen der Steuerpflicht mit ihren Betrieben gewerblicher Art. Hier liegt unsere Leistung in der Optimierung der Abgabenbelastung insbesondere auf dem Gebiet der Umsatzsteuer. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit umfasst die Ausgliederung von Tätigkeiten der Öffentlichen Hand auf privatwirtschaftliche Rechtsformen. Unsere Kanzlei ist in diesem Aufgabengebiet schon seit Jahren insbesondere auf Gemeindeebene tätig.