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Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!

Die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 von Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz 2023: € 10.000,00 - € 400.000,00) beträgt als Pauschalförderung zwischen € 167,50 und € 2.685,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 bis 12:00 Uhr unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen.

Für die Beantragung benötigt man eine ID-Austria, eine Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) und eine korrekte Klassifikation des Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code).

Für die Beantragung sind alle Voraussetzungen und Regelungen der Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ einzuhalten. Die Richtlinie, alle Voraussetzungen sowie detaillierten und aktuellen Infos (FAQ) zur Energiekostenpauschale für Unternehmen finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 25.6.2024.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: mpix-foto - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Neudörfl bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Mattersburg an. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie gerne bei der Lohnverrechnung, Buchhaltung & Unternehmensberatung. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns!

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