Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetzes bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen.
Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2023 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2024 maßgeblich:
Bundesland | Richtwert pro m² Wohnflächenausmaß | |
Neu ab 1.4.2023 |
gültig vom 1.4.2022 bis zum 31.3.2023 |
|
Burgenland | € 6,09 | € 5,61 |
Kärnten | € 7,81 | € 7,20 |
Niederösterreich | € 6,85 | € 6,31 |
Oberösterreich | € 7,23 | € 6,66 |
Salzburg | € 9,22 | € 8,50 |
Steiermark | € 9,21 | € 8,49 |
Tirol | € 8,14 | € 7,50 |
Vorarlberg | € 10,25 | € 9,44 |
Wien | € 6,67 | € 6,15 |
Dieser Wert kann in bestimmten Fällen durch Abschläge vermindert werden. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezugswert. Weitere Bestimmungen zur Berechnung des Sachbezugswertes – insbesondere bei gemieteten Wohnungen – sind zu beachten.
Stand: 26. April 2023
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir über uns
Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Neudörfl bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Mattersburg an. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie gerne bei der Lohnverrechnung, Buchhaltung & Unternehmensberatung. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns!